Wespenstich während der Arbeit ist Dienstunfall

23 Juni, 2017

Ein Dienstunfall ist an räumliche und zeitliche Bedingungen geknüpft. Ein Beamter, der während seines Dienstes von einer Wespe gestochen wird und daraufhin einen allergischen Schock erleidet, kann dies als Dienstunfall geltend machen. Vorausgesetzt:

der Stich ereignete sich während der Ausübung seiner Pflicht, so das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Az. 12 K 683/16).


Gericht: Dienstunfall an räumliche und zeitliche Bedingungen geknüpft

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, arbeitete ein Beamter als Kundenservicemanager bei der Deutschen Bahn. Als er eines Abends in seine rechte Hosentasche griff, um seinen Schlüsselbund herauszuziehen, stach ihn unvermittelt eine Wespe, die sich wohl dort versteckt hatte. Der Mann erlitt daraufhin einen allergischen Schock und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Er machte den Vorfall daraufhin als Dienstunfall geltend, doch sein Dienstherr verweigerte das, da sich der Stich überall hätte ereignen können und die Wespe nicht während eines dienstlich relevanten Vorgangs zustach. Der Fall ging schließlich vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellte sich nun auf die Seite des Beamten. Es handelt sich um einen Dienstunfall, wenn die körperliche Gesundheit im Dienst durch ein plötzliches und auf äußerer Einwirkung beruhendes Ereignis beeinträchtigt wird. „Wie schwer die Verletzung letztlich ist, spielt hierbei keine Rolle“, erklärt Rechtsanwältin Britta Leineweber (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Wichtig sei vielmehr, dass die Verletzung in Ausübung seiner Dienstpflichten geschehen sei.

Der Beamte habe sich während des Vorfalls im Dienstgebäude befunden und habe seinen Dienst verrichtet, als er den Schlüssel hervorholen wollte. Sind diese Bedingungen erfüllt, so befindet sich der Beamte grundsätzlich im unfallfürsorgerechtlich geschützten Bereich. Der Wespenstich müsse somit als Dienstunfall anerkannt werden, so das Gericht. www.deutsche-anwaltshotline.de (D-AH/fk)

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