Verbraucher-Tipp: Kontoauszüge Aufbewahrungsfrist

22 Februar, 2018

Wie lange ist eigentlich die Aufbewahrungsfrist bei Kontoauszüge? Viele Verbraucher nehmen sich

jetzt einen „Frühjahrsputz“ ihrer Finanz-Unterlagen vor. Eine wichtige Frage dabei ist jedes Jahr: Wie lange müssen Kontoauszüge eigentlich aufbewahrt werden?
Die Antwort:
Eine einheitliche Frist oder Verpflichtung für Verbraucher, Kontoauszüge aufzubewahren, gibt es nicht. Denn gesetzlich sind Privatpersonen nicht verpflichtet, Zahlungsbelege aufzubewahren. Eine Ausnahme sind Handwerker- oder Dienstleistungsrechnungen, die ein Grundstück betreffen. Diese Belege müssen generell zwei Jahre archiviert werden. Wer einen Gärtner oder eine Reinigungskraft als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen will, muss die entsprechenden Kontoauszüge mindestens so lange aufbewahren, bis der Steuerbescheid eingeht und die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

Grundsätzlich sollte man Kontoauszüge aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung einige Jahre aufbewahren. Zumindest für die dreijährige Verjährungsfrist, die für Alltagsgeschäfte gilt. Denn im Streitfall kann man damit beweisen, dass eine bestimmte Rechnung (Miete, Versicherungsbeitrag oder ähnliches) tatsächlich auch bezahlt wurde oder eine Garantiefrist noch gilt. Für Privatpersonen, bei denen die Summe der positiven Einkünfte (aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie aus sonstigen Einkünfte im Sinne des § 22 Einkommensteuergesetz) mehr als 500.000 Euro im Jahr beträgt, gilt eine besondere Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge von sechs Jahren.
Wer Kontoauszüge nicht mehr hat oder findet, kann diese bei der Bank anfordern. Was das kostet, steht im jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Bei einem Onlinebanking-Konto können die Kontoinhaber zumeist selbst für mehrere Jahre rückwirkend auf die Auszüge zugreifen und diese ausdrucken. Viele Banken bieten an, Kontoauszüge digital in einem Online-Postfach bzw. Online-Archiv zu speichern. www.bdb.de
Bundesverband deutscher Banken e.V., T.Beller

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