Bei Wertpapierverkäufen nicht verzetteln

18 März, 2014

Bei Wertpapierverkäufen gilt "First in, first out". Der Dax fährt Achterbahn. Da überlegt so mancher Anleger, Gewinne bei Aktien zu sichern. Doch Achtung:

Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, die nach dem 1.1.2009 erworben wurden, unterliegen bei einem Verkauf grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Ein Verkauf von älteren Beständen ist dagegen steuerfrei. So weit so gut.

Doch was ist, wenn ein Anleger Aktien eines Unternehmens teilweise vor und teilweise nach 2009 erworben hat und sich jetzt von einem Teil dieser Papiere trennt? Gelten dann die älteren (steuerfreien) oder die jüngeren (steuerpflichtigen) Aktien als verkauft? Oder wenn Bestände eines Wertpapiers nach 2008 zu verschiedenen Zeiten zu unterschiedlichen Kursen gekauft wurden und jetzt ein Teil verkauft werden soll? Kann der Anleger bestimmen, ob er die älteren oder die jüngeren Teilbestände veräußert?
Nein, das kann er nicht. Denn der Fiskus hat hier klare Regeln gesetzt:
Wird aus einem Depot von einem bestimmten Wertpapier nur ein Teilbestand verkauft, gelten die am frühesten erworbenen Papiere als diejenigen, die auch als erstes verkauft werden. Für die Berechnung des Veräußerungsgewinns gilt der Grundsatz "First in, first out". Diese Regel betrifft ebenso Kapitalentnahmen aus Fondssparplänen.

Wer häufiger Wertpapiere kauft und verkauft, sollte daher prüfen, ob die Einrichtung eines zweiten Depots sinnvoll ist. Dann kann je nach Bedarf aus Depot 1 oder Depot 2 verkauft werden. Doch bei allen taktischen Überlegungen sollten Anleger nicht vergessen, dass jeder Kauf und Verkauf von Wertpapieren oder Fonds mit Kosten verbunden ist. Es gilt daher das
Motto: "Hin und her macht Taschen leer". Also besser nicht jedem kurzfristigen Börsentrend hinterherlaufen, sondern wohlüberlegt investieren. nl.bankenverband-service.de Pressekontakt:
Julia Topar, Bundesverband deutscher Banken
bankenverband.de/presse

Ähnliche Berichte zum Thema Wertpapierverkäufe:
Interessante Geldanlagen
Banken - Darauf kommt es an
Möglichkeiten von Wertpapieraufträgen

zurück zu den News       News Archiv



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.