BetrAVG - Betriebliche Altersvorsorge für jeden

20 August, 2014

Die Art der betrieblichen Altersversorgung kann mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Doch wie sorgt man sinnvoll für den Ruhestand vor, gerade in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen? Was viele nicht wissen:

Aktuell sind viele junge Menschen verunsichert, wenn es um das Thema Rente und Altersvorsorge geht. Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern – das ist inzwischen bekannt. Aber wie sorgt man sinnvoll für den Ruhestand vor, gerade in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen? Was viele nicht wissen: Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung.

Diese Möglichkeit staatlich geförderter Vorsorge sollte man nutzen. Konkret: Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass von seinem Gehalt ein bestimmter Teil steuerfrei und ohne Abzug von Sozialbeiträgen für eine betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können so durch „Entgeltumwandlung“ für die betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Das sind in diesem Jahr bis zu 2.856 Euro (oder monatlich bis zu 238 Euro).

Die Art der betrieblichen Altersversorgung kann mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Zur Auswahl stehen fünf Durchführungswege: Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Direktzusage. Letztendlich legt dies aber der Arbeitgeber fest.

Wichtig zu wissen: Der Chef ist nicht verpflichtet, seine Mitarbeiter auf die Möglichkeit einer staatlich geförderten betrieblichen Altersversorgung hinzuweisen. Arbeitnehmer sollten sich also selbst informieren und aktiv werden. Je früher man eine betriebliche Altersvorsorge abschließt, desto höher kann im Ruhestand die daraus folgende lebenslange Zusatzrente sein. Nachzulesen ist dies auch im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG).
Bankenverband, J. Topar, www.bdb.de

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