Steuerfreibetrag Kinder: Ausbildung in der Schultüte

10 September, 2014

Depots für ABC-Schützen? Wenn die Kinder keine sonstigen Einkünfte haben, liegt der Steuerfreibetrag für ihre Kapitalerträge bei 9191 Euro im Jahr. Er setzt sich zusammen aus:

Ausbildung in der Schultüte: Depots für Kinder

In diesen Wochen hat für viele Kinder der Ernst des Lebens begonnen. Die ABC-Schützen sind eingeschult worden – in einigen Bundesländern steht der aufregende Tag noch bevor. Ein Grund für nicht wenige Eltern, sich über die Finanzierung des Studiums, der Ausbildungszeit oder eines Auslandsjahres Gedanken ihrer Sprösslinge zu machen. Tatsächlich sollte man früh anfangen, Geld für den Nachwuchs beiseite zu legen. Da macht es Sinn, neben der voll gepackten Schultüte, gleich einen Grundstock für die Kleinen anzulegen. Wenn man dies nicht schon seit der Geburt getan hat, ist der Schulbeginn ein guter Zeitpunkt mit dem Sparen zu starten.

Eine rentable Möglichkeit für den Vermögensaufbau sind Wertpapiere. Langfristig haben sich insbesondere Aktien und Aktienfonds, sowie Mischfonds und die preiswerteren ETFs (z.B. Beispiel ein Indexfonds auf den Dax) bewährt. Dazu benötigen Kinder ein eigenes Depot, das die Eltern problemlos eröffnen können. Mit dem Zukauf weiterer Wertpapiere kann das Depot nach und nach wachsen. Zu beachten ist, dass die Schenkung von Kapitalvermögen bis zu 400.000 Euro schenkungssteuerfrei ist. Allerdings kann der Betrag nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Wenn die Kinder keine sonstigen Einkünfte haben, liegt der Steuerfreibetrag für ihre Kapitalerträge bei 9191 Euro im Jahr. Er setzt sich zusammen aus:

Grundfreibetrag 8354 Euro,
plus Sonderausgaben 36 Euro
plus Sparer-Pauschbetrag 801 Euro.

Für die Kinder kann dann auch eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-Bescheinigung) beantragt werden.

Die Eltern haben bis zum 18. Lebensjahr ihrer Kinder grundsätzlich die Konto- und Depotvollmacht. Spätestens ab der Volljährigkeit dürfen die Schüler oder Auszubildenden das Depot selbst verwalten. Aber Vorsicht: Eltern sollten sich darüber im Klaren sein, dass das für die Kinder angelegte Geld auch diesen gehört. Sollten sie vor der Volljährigkeit ihrer Kinder über das Ersparte verfügen wollen, so muss dies zweifelsfrei zum Nutzen der Kontoinhaber – also der Kinder – geschehen. Beispiel: Möchte ein Kind für ein paar Monate oder ein Jahr im Ausland zur Schule gehen, können die Eltern den Aufenthalt von dem Ersparten bezahlen.

Und: Zu berücksichtigen ist, dass Kinder mit hohen Kapitalerträgen unter Umständen eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen. Auch für andere Fördermaßnahmen wie zum Beispiel BAföG sind bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen zu beachten. bankenverband.de, J. Topar
www.bdb.de

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