Verbraucherhinweis: Sparzinsen rechtzeitig abheben

31 Januar, 2012

Viele Sparer lassen sich zu Beginn des Jahres ihre Zinsen gutschreiben. Was viele nicht wissen:

Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist und können in der Regel nur bis Ende Februar abgehoben werden. Ansonsten liegen sie ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Verfügungen nach diesem Termin behandeln die Kreditinstitute als vorzeitige Kapitalrueckzahlung, für die der Kunde eine Zinsminderung in Kauf nehmen muss.

Bankkunden können vom gewöhnlichen Sparbuch oder Sparkonto mit dreimonatiger Kuendigungsfrist jeden Monat bis zu 2.000 Euro ohne Kündigung des Sparguthabens abheben. Auch hier gilt: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Kapital zugeschlagen. Bis zum 29.Februar 2012 können also Sparbuchbesitzer können also noch zusätzlich zu den 2.000 Euro die für das Jahr 2011 gutgeschriebenen Zinsen schadlos abheben. Anfang März werden die Zinsen dem Sparguthaben zugerechnet. Dann gilt wieder ausschliesslich die 2.000-Euro-Regelung. www.bdb.de

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