Maple Bank GmbH - Feststellung des Entschädigungsfalls

12 Februar, 2016

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 11. Februar 2016 bei der Maple Bank GmbH den Entschädigungsfall gemäß § 10 Absatz 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)

festgestellt, da das Institut wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage ist, die bei ihm unterhaltenen Einlagen zurück zu zahlen.

Die Maple Bank GmbH ist der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH zugewiesen. Die Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe - ein Volumen von maximal 2,6 Mrd. € – sind im Rahmen des EinSiG von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH bis maximal 100.000 € pro Einleger und darüber hinaus vom Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bis zur Sicherungsgrenze von 59,834 Mio. € pro Einleger geschützt.

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. wird sich auch im Namen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH in Kürze mit den Einlegern in Verbindung setzen, um die Entschädigung vorzunehmen. Im Rahmen der gesetzlichen Entschädigung des EinSiG werden die Einleger spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen entschädigt.

Über Wertpapierdepots kann weiterhin verfügt werden, sofern der Bank hieran keine Sicherungsrechte zustehen.

Einleger können Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens im Internet unter einlagensicherungsfonds.de beziehungsweise edb-banken.de abfragen.
T.Schlüter, Bundesverband deutscher Banken, www.bdb.de

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