Neues Gesetz zum Girokontowechsel: Das sollten Sie wissen

12 September, 2016

Wer einen Girokontowechsel plant, kann ab 18. September mit Wechselhilfe durch seine alte und neue Bank rechnen.

Rund ums Girokonto wird zurzeit an der Gebührenschraube gedreht. Da werden für bislang kostenlose Konten fortan Entgelte verlangt. Andere Geldinstitute setzen den monatlichen Mindesteingang hoch. „Das kann Anlass sein, nach einer kostengünstigeren Bankverbindung zu suchen“, so die Verbraucherzentrale NRW, „wer das bisher wegen des Aufwands etwa beim Ändern von Daueraufträgen scheute oder Ärger und Mahnungen fürchtete, weil nicht alle Zahlungsempfänger wie Stromversorger, Versicherungen oder Telekommunikationsanbieter über die neue Kontoverbindung informiert wurden, kann ab 18. September mit Wechselhilfe durch seine alte und neue Bank rechnen.“ Das Zahlungskontengesetz schreibt dann vor, dass Geldinstitute beim Kontowechsel unterstützen müssen. „Das neue Institut der Wahl kann ermächtigt werden, alle Daten bei der alten Bank zu erfragen, die für die Benachrichtigung der Zahlungspartner und Umstellung auf die neue Kontoverbindung notwendig sind“, erklären die Verbraucherschützer das neue Formular zur Kontowechselhilfe. Binnen zwei Geschäftstagen müssen dann bei der alten Bank alle relevanten Informationen angefordert werden. Aber Achtung:
„Pflicht wird dann, was einige Banken bisher schon als Kontowechsel- oder Umzugsservice angeboten haben. Doch bevor die neue Wechselhilfe genutzt wird, sollten Bankkunden nach den möglichen Kosten für die Unterstützung fragen“, rät die Verbraucherzentrale NRW.

Für die reibungslose Trennung von der alten Bankverbindung gibt sie die folgenden Tipps mit auf den Weg:

• Kein Wechsel ohne Angebotsvergleich:
Wie der Kunde sein Girokonto nutzt und welche Anforderungen er an seine künftige Bankverbindung hat – anhand dieser Bestandsaufnahme sollte nach dem passenden Produkt geschaut werden. Ist der persönliche Kontakt in der Filiale wichtig oder reichen Online- und Telefonbanking aus? Wo gibt es Geldautomaten? Sind Zusatzangebote wie Kreditkarten enthalten? Wie schlagen Jahresgebühren, Giro- und Kreditkartenentgelte und Dispozinsen zu Buche? Die Preis- und Leistungsverzeichnisse der Banken sollten gezielt nach den Leistungen durchforstet werden, die der Kunde vorwiegend nutzt. Achtung: Bei mancher Bank kostet die Überweisung per Papierformular extra. Andere schlagen beim Einzahlen von Kleingeld kräftig zu.

• Wechsel ohne Wagnis:
Wer sein Kostensparmodell beim Konto gefunden hat, kann den Wechsel selbstständig angehen. Musterbriefe und Checklisten dafür gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder unter www.verbraucherzentrale.nrw/girokonto-wechseln. Wer sich von den Banken unterstützen lassen möchte, hat ab dem 18. September einen gesetzlichen Anspruch auf Kontowechselhilfe.

• Wechselhilfe bei jeder Bank?:
Sparkassen, Volksbanken, Geschäftsbanken und auch reine Onlinebanken müssen nach dem neuen Zahlungskontengesetz weiterhelfen, wenn das Girokonto zu einem anderen Institut wechseln soll. Keine Rolle spielt dabei, ob es bei einer Filialbank oder als reines Onlinekonto geführt wird. Allerdings muss das alte wie auch das neue Geldinstitut in Deutschland ansässig sein.
• Zeitfenster für Wechselhilfe?:
Wird beim neuen Institut der Wahl ein Girokonto eröffnet, kann dies per Formular zur Hilfe beim Kontowechsel ermächtigt werden. Nach Erhalt dieses Auftrags muss es dann innerhalb von zwei Geschäftstagen bei der alten Bank alle Daten erfragen, die zur Umstellung aufs neue Konto und zur Benachrichtigung der Zahlungspartner notwendig sind. Fünf Geschäftstage hat das dann Zeit, relevante Informationen insbesondere über bestehende Daueraufträge, eingegangene Überweisungen und Lastschriften aus den letzten 13 Monaten zusammenzutragen und an die neue Bank und den ehemaligen Kunden zu senden. Weitere fünf Tage später müssen beim neuen Institut dann gewünschte Daueraufträge eingerichtet sein, Lastschriften akzeptiert werden und Einzahlern wie etwa dem Arbeitgeber die neue Bankverbindung mitgeteilt worden sein.

• Wechselhilfe mit Kostenfalle?:
Für den Wechselhilfeservice dürfen alte und neue Bank nur etwas berechnen, wenn das vorher mit dem Kunden vereinbart wurde. Der Gesetzgeber gibt dazu vor, dass die Entgelte hierfür angemessen und an den tatsächlichen Kosten orientiert sein müssen. Wie Banken das konkret umsetzen, wird sich erst in der Praxis zeigen.

Allerdings:
Personenbezogene Daten zu Daueraufträgen und Lastschriften müssen kostenlos zugänglich gemacht werden. Ebenso dürfen auch die Übersendung der Informationen und Listen zu Daueraufträgen, Lastschriften und eingehenden Überweisungen nichts kosten. Auch für die Schließung des alten Kontos darf nichts berechnet werden.

Bei der Auswahl des neuen Girokontos und dem selbstständigen Anbieterwechsel hilft die Verbraucherzentrale NRW mit Tipps, Checklisten und Musterbriefen. Im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/girokonto-wechseln

Verbraucherzentrale NRW, 40215 Düsseldorf
Internet: http://www.verbraucherzentrale.nrw

zurück zu den News       News Archiv



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.