Überarbeitung der Bankaufsichtsregeln

23 November, 2016

Der Bankenverband sieht die Überarbeitung der Bankaufsichtsregeln als Schritt in die richtige Richtung.

„Der Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung bankaufsichtlicher Regeln geht auf den ersten Blick auf die Bedürfnisse der europäischen Wirtschaft ein“, erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. Insbesondere sei zu begrüßen, dass die Kommission die Kapitalunterlegung von Krediten an kleine und mittelständische Unternehmen herabsetzt, die in Europa eine besondere Rolle einnehmen. Auch bei der Ausgestaltung der langfristigen Liquiditätskennzahl (NSFR) greife die Kommission in Teilen die Bedenken der Wirtschaft auf, die bei einer 1:1-Umsetzung der Baseler Regelungen eine deutliche Verteuerung von Absicherungsgeschäften (Derivaten) erwartet. „Gerade für den Mittelstand ist es wichtig, dass Banken auch weiterhin in der Lage sind, ihn ausreichend mit Finanzdienstleistungen zu versorgen. Nur so können wir Wirtschaftswachstum fördern und Arbeitsplätze sichern“, betont Kemmer.
Es sei zudem richtig, dass die Europäische Kommission zumindest in Ansätzen auch auf die Probleme kleinerer Institute reagiere. „Diese sind mit der Fülle an Regulierungs-maßnahmen und deren Umsetzung häufig überfordert. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die vorgesehenen Erleichterungen bei den Veröffentlichungspflichten und Melde-anforderungen“, erläutert Kemmer. Die Kommission tappe dabei nicht in die Falle, gleiche Geschäfte und gleiche Risiken unterschiedlich zu behandeln, nur weil sie von Banken unterschiedlicher Größe getätigt würden, so Kemmer weiter. „Die Risikokosten eines Kredites bleiben dieselben, egal ob er von einer kleinen oder einer großen Bank vergeben wird. Es kommt allerdings darauf an, kleinere Institute von aufwendigen bürokratischen Pflichten zu entlasten“, so Kemmer. Hier hätte sich der Bankenverband mehr Mut gewünscht. „Von einer ‚kleinen Bank‘ erst unter 1,5 Mrd. Euro Bilanzsumme zu sprechen, passt nicht. Erleichterungen bei den Meldepflichten sind auch für Institute mit einfachem Geschäftsmodell und weniger als 10 Mrd. Euro Bilanzsumme sinnvoll“, betont Kemmer.
Mit dem vorgestellten Legislativvorschlag überarbeitet die EU-Kommission wesentliche bankaufsichtliche Regeln. Anpassungen erfahren unter anderem die Capital Requirements Regulation (CRR), die Capital Requirements Directive (CRD) sowie die Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD). Mit dem Regelungspaket werden von internationalen Regelsetzern bereits verabschiedete Regelungen, wie z. B. die Leverage Ratio oder die Net Stable Funding Ratio (NSFR) des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, in Europa umgesetzt. www.bdb.de
Thomas Schlüter, Bundesverband deutscher Banken e.V.

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