Sparerpauschbetrag 2012 sichert steuerfreie Zinsen
12 April, 2012
Zinsen sind wie auch Dividenden oder Kursgewinne grundsätzlich steuerpflichtig. Dank dem Sparerpauschbetrag stehen jedem Bürger jedoch bis zu
801 Euro steuerfreie Zinserträge im Jahr zu (zusammenveranlagte Ehegatten 1.602 Euro). Bei einem Zinssatz von zwei Prozent sind damit Erträge aus Ersparnissen von bis zu 40.050 Euro steuerfrei. Bei einem Zinssatz von 1,5 Prozent können sogar Erträge aus einem Anlagekapital von 53.400 Euro frei vom Steuerabzug bleiben (siehe Grafik). Für Ehepaare gilt jeweils der doppelte Betrag.
Um eine sofortige steuerfreie Zinsgutschrift zu erhalten, müssen Sparer ihrer Bank allerdings rechtzeitig einen Freistellungsauftrag erteilen.
Ansonsten behält das Kreditinstitut von den Kapitalerträgen 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Zuviel gezahlte Steuern kann sich der Sparer aber im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zurückholen.
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