Düsseldorfer Tabelle: Neuberechnung des Kindesunterhalts ab 2018

17 November, 2017

Zum 01. Januar 2018 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft, die vor Kurzem vom Oberlandesgericht

Düsseldorf veröffentlicht wurde. Diese Tabelle basiert auf den Werten aus der Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder, welche sich wiederum am Existenzminimumbericht der Bundesregierung orientiert. Die Düsseldorfer Tabelle dient bundesweit als Richtlinie zur Bemessung der Unterhaltshöhe.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, steigen die Beträge auch 2018 weiter an. In den unterschiedlichen Altersstufen wurde der Mindestunterhalt dabei um 6 bis 7 Euro angehoben. Auch das Kindergeld wird ab Januar um 2 Euro erhöht. Nichtsdestotrotz müssen zahlreiche Trennungskinder ab 2018 mit weniger Unterhalt rechnen. Grund dafür ist die Neuverteilung der Einkommensklassen. Während die niedrigste Einkommensgruppe bisher bei einem Nettoeinkommen von bis zu 1.500 Euro lag, werden dieser Gruppe ab Januar alle Beschäftigten mit einem Nettoverdienst von bis zu 1.900 Euro zugeordnet. Auch alle weiteren Klassen wurden um jeweils 400 Euro nach oben korrigiert.

Dies hat zur Folge, dass viele Eltern künftig in die nächstniedrigere Einkommensklasse fallen, womit sich auch der Mindestunterhalt verringert. „Besonders signifikant ist die Änderung bei volljährigen Kindern. Hier wurden die Einkommensklassen ebenfalls neu strukturiert; die Beträge blieben jedoch unverändert“, erklärt Rechtsanwältin Juliane Schneewolf (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Erhöht wurde dafür der Freibetrag des ausbildungsbedingten Mehrbedarfs. Dieser wird von 90 Euro auf 100 Euro angehoben.

Die nächste Anpassung der Düsseldorfer Tabelle ist für Januar 2019 geplant.Nürnberg (D-AH/kh) www.deutsche-anwaltshotline.de

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