Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet

22 Februar, 2019

Der Bundestag hat heute das Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen moegliche negative Folgen eines harten Brexit vermieden werden.

"Wir sind in Deutschland auf einen harten Brexit vorbereitet! Dieses klare Signal hat die Politik mit dem heute verabschiedeten Gesetz gesendet", erklaerte Andreas Krautscheid, Hauptgeschaeftsfuehrer des Bankenverbandes. "Bundestag und Bundesregierung zeigen, dass sie bereit sind, alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um Nachteile fuer die in Deutschland ansaessigen Unternehmen zu vermeiden."

Krautscheid betonte, dass sich die Banken bereits seit Monaten auf einen harten Brexit vorbereiten wuerden. Unmittelbare Auswirkungen auf Kunden befuerchte er daher nicht. Allerdings seien rechtliche Anpassungen notwendig gewesen, die nun mit dem Gesetz geregelt werden. So erhaelt etwa die Aufsichtsbehoerde BaFin die Moeglichkeit, durch zielgenaue Massnahmen sicherzustellen, dass bereits bestehende Finanzgeschaefte fortgefuehrt werden koennen. Ohne eine solche Erlaubnis haette es erhebliche Rechtsunsicherheiten ?ber die Fortsetzung bestehender Geschaeftsbeziehungen zwischen Finanzunternehmen in UK und der EU gegeben.

Mit der Anpassung des Kuendigungsschutzes fuer Hochverdiener werde zugleich die Attraktivitaet des Finanzplatzes Deutschland fuer auslaendische Unternehmen erhoeht, erklaerte Krautscheid. Auch dies sei ein positives Signal, um die Wettbewerbsfaehigkeit des deutschen Finanzstandortes zu staerken. bankenverband.de
Bundesverband deutscher Banken e.V.

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