Steuerlast reduzieren

13 Mai, 2019

Es ist eine schoene Stange Geld, die Arbeitnehmer und Selbststaendige jaehrlich durch die Lohn- und Einkommensteuer an Vater Staat zahlen.

Da lohnt es schon, wenn man den einen oder anderen Kniff kennt, mit dem sich die Steuerlast reduzieren laesst. Einige Moeglichkeiten bieten dabei die Beitraege fuer bestimmte Versicherungen sowie das Geld, das man in die Altersvorsorge investiert. So koennen beispielsweise die Kosten fuer die Privathaftpflicht als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Autofahrer und Hundehalter koennen sich darueber freuen, dass dies auch fuer die Kfz-und die Hundehalterhaftpflichtversicherung gilt.

Risikolebensversicherungen
Eine besondere Rolle in Steuerfragen spielt auch die Risikolebensversicherung. Hier koennen die Beitraege ebenfalls als Sonderausgaben die Steuerschuld senken. Ausserdem sollte man beim Abschluss der Police genau darauf achten, wer die Leistung im Todesfall erhaelt. Diese Person muss naemlich Erbschaftssteuer auf den Ertragsanteil der Auszahlung bezahlen. "Fuer Ehepartner sowie Kinder gibt es zwar Freibetraege in Hoehe von 500.000 beziehungsweise 400.000 Euro", sagt Dr. Michael Martin von der Nuernberger, "doch wenn unverheiratete Partner die Beguenstigten sind, reduziert sich der Freibetrag je nach Steuerklasse auf 20.000 Euro."

Fuers Alter vorsorgen und Steuern sparen
Als Altersvorsorgeaufwendungen koennen gesetzliche und private Rentenversicherungen wie die Ruerup-Rente beruecksichtigt werden, wozu es auf www.nuernberger.de weitere Infos gibt. Fuer 2019 koennen 88 Prozent des Jahresbeitrags abgesetzt werden, im Jahr 2025 dann 100 Prozent. Fuer 2019 gilt aber die Hoechstgrenze von maximal 24.305 Euro. Verheiratete koennen das Doppelte absetzen. Eine besondere Rolle spielen Riester-Vertraege, bei denen jaehrlich Beitraege bis zur Hoechstgrenze von 2.100 Euro inklusive der staatlichen Zulage geltend gemacht werden koennen. djd/Nuernberger Versicherung

zurück zu den News       News Archiv



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.