Gerichtsurteil Mietrecht: Privatsphaere der Mieter geht vor

12 Juli, 2019

Wird eine Wohnung videoueberwacht, darf der Mieter fristlos kuendigen? Gerichtsurteil des Amtsgerichts in Muenchen:

Wenn ein Vermieter seine Mietwohnung videoueberwacht, verletzt er die Privatsphaere seines Mieters. Der darf daraufhin das Mietverhaeltnis fristlos kuendigen. Das gilt selbst dann, wenn die Ueberwachung schon im Mietvertrag angekuendigt ist, urteilte das Amtsgericht Muenchen (Az. 432 C 2881/19).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, hatte ein Vermieter die Zimmer seiner Wohnung als WG-Zimmer untervermietet. Im Mietvertrag hielt er fest, dass es eine Videokamera "vor der Haustuer" gebe. Mit den Aufnahmen pruefte er regelmaessig, ob die Mieter sich an die Hausordnung hielten, den Muell richtig trennten und die Haustuer abschlossen. Doch der Mann ging noch weiter und ueberwachte per Videokamera auch den kompletten Flur der Wohnung. Damit erfasste die Kamera auch die Zimmer- und die Badtuer.

Das war einem Mieter zu viel:
Er kuendigte sein Mietverhaeltnis fristlos wegen Eingriffs in seine Privatsphaere. Doch der Vermieter akzeptierte diese Kuendigung nicht und forderte die Miete bis zum Ablauf der vertraglichen Kiendigungsfrist. Immerhin habe sich der Mieter per Mietvertrag mit der Videoueberwachung einverstanden erklaert.

Das sah das Amtsgericht Muenchen anders und erklaerte die fristlose Kuendigung fuer rechtmaessig. Zum einen habe der Mieter lediglich die Kamera "vor der Haustuer" akzeptiert, mit der Ueberwachung innerhalb der Wohnung habe er sich aber nicht einverstanden erklaert. Zudem sei die Videoueberwachung unverhaeltnismaessig. "Dass der Vermieter erfahren will, wenn seine Mieter gegen die Hausordnung verstossen, ist kein ausreichender Grund fuer eine solche Ueberwachung. Auf keinen Fall rechtfertigt es einen so drastischen Eingriff in die Privatsphaere der Mieter", erklaert Rechtsanwalt Thorsten Ruge (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 fuer 1,99 Euro pro Minute).

Die fristlose Kuendigung des Mieters ist also rechtmaessig. Das Gericht gestand dem Vermieter lediglich die Miete fuer drei Tage bis zum Zugang der Kuendigung zu. anwaltshotline.de/aw

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