Wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

11 Februar, 2022

Der Verlust der Arbeitskraft aus körperlichen oder psychischen Gründen ist ein existenzbedrohendes Szenario.

Verbraucherschützer raten deshalb dazu, dieses Risiko mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzufedern.
Der Haken:
Zum einen ist der Zugang zu dieser für viele Menschen etwa aufgrund von Vorerkrankungen erschwert – und zum anderen ist die Ablehnungsquote beim Antrag auf Zahlung überdurchschnittlich hoch. Die Versicherungsbranche selbst hält sich mit konkreten Angaben bedeckt. Frühere Schätzungen etwa des Bundes der Versicherten besagen, dass zwischen 25 und 35 Prozent aller Anträge auf Berufsunfähigkeitsschutz abgelehnt werden.


Detaillierte Tätigkeitsbeschreibung ist nötig

Viele Versicherte machen beim Antrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente entscheidende Fehler, erklärt Philip Wenzel, Chefredakteur des Informationsportals Worksurance.de: „Wenn man weiß, wie der Antrag zu stellen ist, liegt die Leistungsquote deutlich über 90 Prozent.“ Der Antrag besteht grob gesagt aus drei Teilen.
1. Ein Facharzt muss eine gesundheitliche Einschränkung nachweisen.
2. Man muss die Tätigkeiten eines durchschnittlichen Arbeitstages beschreiben.
3. Man muss beweisen, dass man in diesen Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent eingeschränkt ist. „Die größte Hürde stellt die Tätigkeitsbeschreibung dar“, so Wenzel. Es reiche nicht aus, einfach den Beruf zu schildern, schließlich sei etwa die Tätigkeit eines Kochs sehr individuell. „Wer in einer Großküche arbeitet, wird mehr laufen müssen als der Beschäftigte in einer Pommesbude. Und wer in einem Sternerestaurant arbeitet, kann auch mal morgens um 4 Uhr am Hafen frischen Fisch sichten und ihn dann selbst in die Küche transportieren müssen“, erläutert Wenzel. Da sich die Berufsunfähigkeit auf die individuelle Tätigkeit bezieht, kommt es darauf an, was nicht mehr leistbar ist.


Vor Antrag Expertenrat einholen

Was kaum jemand weiß: Die 50 Prozent Einschränkung im Beruf werden fast nie über den Zeitwert erreicht, sondern meist über das Arbeitsergebnis.
Philip Wenzel bleibt beim Beispiel des Küchenmeisters: „Ein Sternekoch, der nicht mehr riechen kann, könnte theoretisch ohne Weiteres mehr als vier Stunden in der Küche stehen. Nach der 50-Prozent-Definition wäre er also nicht berufsunfähig.“ Ein sinnvolles Arbeitsergebnis aber könne der Koch nicht mehr erzielen, demnach sei er bei Verlust des Geruchssinns zu 100 Prozent berufsunfähig. „Im Detail ist der Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung ähnlich kompliziert wie die Reparatur eines Automotors. Deshalb ist es in beiden Fällen nicht verkehrt, einen Experten zur Hilfe zu holen“, rät Philip Wenzel. djd

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