Online-Banking: Widerruf von fehlerhaften Überweisungen

12 September, 2012

Was kann man tun, wenn man beim Online-Banking falsche Beträge oder Kontonnummern eintippt und muss man für den Schaden selber geradestehen?

Banken-Umfrage zum Widerruf von fehlerhaften Überweisungen
Wer beim Online-Banking falsche Beträge oder Kontonnummern eintippt, muss selber für den Schaden geradestehen.
Doch getreu der Devise „nichts muss, alles kann bieten Banken Hilfe aus der Bredouille. Die Gebühren für diesen Service sind teils aber deftig und zumeist auch fällig, wenn das Geld nicht zurückgeholt werden kann. Das zeigt eine Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei 14 Geldinstituten.
1200 statt geplanter 120 Euro: Wer bei einer Überweisung das Komma
versehentlich zu weit rechts setzt oder Zahlensalat bei der Kontonummer anrichtet, dem wird der falsche Betrag abgebucht oder ein
unbekannter Empfänger wird beglückt. Der Bank darf das egal sein.
Denn seit Ende 2009 müssen die Institute weder die Kontonummer
des Empfängers mit dem Namen abgleichen, noch falsch gebuchtes
Geld zurückholen. So will es die Zahlungsrichtlinie der EU, die die
Geschwindigkeit von Überweisungen beschleunigen soll.
Doch gemach. Die Richtlinie sollte kein Grund sein, Online-Banking
nur noch mit vor Aufregung feuchten Fingern zu verrichten.
Eine Umfrage der Verbraucherzentrale NRW unter 14 Direkt- und Filial-
Banken ergab, dass Geldinstitute dennoch versuchen, fehlgeleitetes
Geld zurück zu holen. Das Prozedere heißt „Überweisungs-Rückruf“
oder Überweisungs-Widerruf.
Dabei ist allerdings Eile geboten.
Denn Banken können Geld nur zur ückbuchen, so lange es noch nicht
auf dem Empfängerkonto gelandet ist. „Bei Überweisungen innerhalb
unseres Instituts werden diese direkt verbucht. Dadurch ergibt sich
nur ein sehr kurzes Zeitfenster, heißt es etwa bei der Deutschen
Bank.
Weitaus länger steht das Fenster offen, wenn das Geld zur Konkures
dann meist auf ein Sammelkonto der eigenen Bank. Die bucht es
auf ein Sammelkonto der Empfängerbank, die es schließlich an das
Konto des Empfängers übergibt.
Und das kann dauern. Bei der Sparda-West sind ab Freitag 18 Uhr sogar
2,5 Tage drin, um die Schusseleizu korrigieren. Meist jedoch, so die
Auskunft vieler Banken, bleiben nur drei bis 24 Stunden.
Tipp deshalb für Kunden: den Widerruf so schnell wie möglich
starten. Um für das Malheur vorbereitet zu sein, ist es zudem sinnvoll, die Fristen der Hausbank zu erfragen.
Wichtig zu wissen: Alle Banken in der Umfrage kassieren für den
Rück- oder Widerrufservice - die meisten zwischen fünf und zehn
Euro. Geradezu eine Kriegsansage an die Geldbörse der Kunden
stellen die bis zu 30 Euro der PAXBank dar. Noch strammer zieht die
Volksbank Eisenberg die Gebührenschraube:
mit satten 45 Euro.
Bei der Sparda-West können bei Auslandsüberweisungen 35 Euro
anfallen zuzüglich fremde Auslagen / Provisionen.
Die Folge: Bei kleineren Überweisungssummen lohnt der Hilferuf oft nicht. Zumal bei elf der 14 Institute die Gebühr auch fällig wird,wenn das Geld perdu ist. Lediglich die Sparkasse KölnBonn sowie die Direktbanken ING-Diba und Ziraatbank kassieren nur, wenn die Mission von Erfolg gekrönt ist.
Besonders kundenfreundlich ist ein spezieller Online-Service bei
der Sparda-West. Wer nach Absendung des Geldes den Fehler bemerkt,
hat bis zu 30 Minuten Zeit, die Überweisung selbst am PC zu
löschen - und zahlt dafür nichts.
Beim Rest des Testfeldes braucht es zwingend den Kontakt zur Bank.
Deren Hilfe endet jedoch, wenn die falsch ausgefüllte Überweisung
das Empfängerkonto erreicht hat.
Rückt der Kontoinhaber das Geld nicht freiwillig heraus, bleibt nur
der Rechtsweg: eine Klage auf unrechtmäßige Bereicherung. www.vz-nrw.de

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